Abstinenz bei der MPU: CTU und DIN EN ISO/IEC 17025
Wenn für die Fahreignungsbegutachtung Abstinenzbelege erforderlich sind, müssen Zeitraum, Probenahme und Analyse nachvollziehbar und forensisch verwertbar sein.
Wann sind Abstinenzbelege nötig?
Das hängt von der Fragestellung und der diagnostischen Einordnung ab. Nach einer Abhängigkeit wird eine stabile Abstinenz geprüft. Bei Cannabis und manchen Alkoholkonstellationen kann auch die Fähigkeit zum zuverlässigen Trennen von Konsum und Fahren im Mittelpunkt stehen. Bei Alkoholmissbrauch (A 2) ist Alkoholverzicht häufig der naheliegende Weg. Therapeutisch begleitetes kontrolliertes Trinken kommt nach A 2.7 N nur als eng begrenzter Sonderfall mit einem stabilen Konzept und geeigneten Laborbelegen in Betracht; für die Planung ist ein Verlauf von etwa zwölf Monaten sinnvoll. Häufig sind zwölf Monate Abstinenznachweise die klarere Wahl. Die Entscheidung erfordert eine individuelle fachliche Einordnung.
Nach Erfahrung aus der MPU-Beratung sprechen Drogenauffälligkeiten häufig für einen Abstinenznachweis von mindestens sechs Monaten. Je nach Konsumgeschichte, diagnostischer Einordnung und behördlicher Fragestellung kann ein längerer Zeitraum nötig sein. Die konkrete Dauer sollte vor Beginn des Nachweisprogramms anhand des Einzelfalls geklärt werden.
Was regeln die CTU-Kriterien?
CTU 1 · Durchführung
Ein Kontrollprogramm wird vorab geplant. Vereinbart werden unter anderem Zeitraum, Erreichbarkeit, Probenart und Umgang mit Abwesenheiten. Die Kontrollen müssen zum vereinbarten Programm passen.
CTU 2 · Durchführende Stelle
Die Stelle muss qualifiziert arbeiten und die forensische Sicherung der Proben gewährleisten: Identitätsprüfung, geeignete Probenentnahme, Dokumentation und eine nachvollziehbare Zuordnung der Probe.
CTU 3 · Toxikologische Analyse
Untersucht werden die für die Fragestellung relevanten Stoffe oder Marker mit geeigneten Verfahren und Entscheidungsgrenzen. Befunde und Methoden müssen nachvollziehbar dokumentiert sein.
Welche Rolle spielt DIN EN ISO/IEC 17025?
DIN EN ISO/IEC 17025 ist der internationale Standard für die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien. Bei MPU-Nachweisen ist wichtig, dass das Labor für die passende forensisch-toxikologische Untersuchung akkreditiert ist. Ein allgemeiner Hinweis „ISO 17025“ ohne passenden Akkreditierungsumfang beantwortet diese Frage nicht. Auch die Probenahme und das gesamte Kontrollprogramm müssen den Anforderungen entsprechen.
Urin, Haare oder Blut?
Welche Nachweisform geeignet ist, hängt vom Stoff, vom gewünschten Zeitraum und von den persönlichen Voraussetzungen ab. Urinkontrollen werden im Verlauf durchgeführt; Haaranalysen können zurückliegende Zeiträume abbilden. Bei Alkohol können je nach Programm auch geeignete Marker in Urin, Haaren oder Blut genutzt werden. Ein einzelner unauffälliger Befund belegt keinen beliebig langen Zeitraum.