Was bedeutet kontrolliertes Trinken?
Kontrolliertes Trinken bedeutet, den Alkoholkonsum bewusst, geplant und dauerhaft so zu begrenzen, dass keine alkoholbedingten Risiken für die Verkehrsteilnahme entstehen. Bei einer MPU zählt, ob diese Veränderung zur individuellen Vorgeschichte und zur behördlichen Fragestellung passt.
Es ist kein pauschaler Ersatz für Abstinenz
Bei einer Einstufung als Alkoholgefährdung (A 3) kann kontrolliertes Trinken als Veränderungskonzept in Betracht kommen. Bei Alkoholmissbrauch (A 2) kommt es in der MPU-Praxis nur in eng begrenzten Sonderfällen infrage. Für A 3 sollte kontrolliertes Trinken bewusst und nachvollziehbar als Veränderungskonzept über mindestens sechs Monate vor der geplanten MPU umgesetzt werden. Für den A-2-Sonderfall gelten zusätzliche Anforderungen, die unten beschrieben sind.
In dieser Zeit sollte sich zeigen, dass die Person den Alkoholkonsum dauerhaft nach klaren eigenen Regeln steuert und Risikosituationen zuverlässig bewältigt. Ob diese Einordnung passt, hängt weiterhin von der individuellen Vorgeschichte, der Aktenlage und der behördlichen Fragestellung ab. Bei einer Einordnung als Alkoholabhängigkeit sprechen die Begutachtungskriterien in der Regel für eine stabile Abstinenz. Ob ein anderes Veränderungskonzept im Einzelfall fachlich tragfähig ist, bedarf einer gesonderten Prüfung.
Ein selbst gesetztes Trinklimit allein belegt noch keine stabile Kontrolle. Maßgeblich sind die diagnostische Einordnung, die nachvollziehbare Aufarbeitung der Ursachen und belastbare Veränderungen im Alltag.
Sonderfall: Alkoholmissbrauch (A 2)
Bei A 2 ist Alkoholverzicht meist der naheliegende Weg. Kontrolliertes Trinken kann nach Kriterium A 2.7 N im Einzelfall möglich sein, wenn das Konzept mit einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten beziehungsweise einer qualifizierten verkehrspsychologischen oder suchttherapeutischen Fachperson erarbeitet und begleitet wird. Für die Planung sollte anschließend ein stabiler Verlauf über etwa zwölf Monate berücksichtigt werden. Dazu gehören eine belegte Verzichtsphase, eine begleitete Erprobung und regelmäßige geeignete Laborbelege in der Kontrollphase. Ein eigenständig geführtes Trinktagebuch allein reicht dafür nicht aus. Weil dieser Weg aufwendig ist und sorgfältig belegt werden muss, sind zwölf Monate Abstinenznachweise in vielen A-2-Fällen die klarere Wahl. Die passende Strategie sollte vor Beginn fachlich geprüft werden.
In der Praxis: Wie oft und wie viel?
Für ein kontrolliertes Trinkkonzept werden die Trinkmengen und Anlässe im Voraus klar begrenzt. Als Orientierung für dieses Konzept gelten höchstens ein bis zwei Standardgläser pro Trinkanlass und insgesamt höchstens zehn bis zwölf Trinkanlässe im Jahr, maximal zwei im Monat. Zwischen den Anlässen sollten mindestens vier bis sechs Wochen liegen.
Ein Standardglas enthält ungefähr 10 bis 12 g Reinalkohol. Das entspricht etwa 0,3 l Bier oder 0,1 l Wein beziehungsweise Sekt; die tatsächliche Alkoholmenge variiert je nach Getränk und Ausschank. Für Frauen wird in manchen Konzepten eine geringere Obergrenze von höchstens einem Standardglas angesetzt; die konkrete Regel muss individuell und verbindlich festgelegt werden.
Eine rechnerische BAK von 0,4 bis 0,5 ‰ ist keine Grenze, bis zu der man sicher oder unbeeinträchtigt wäre. Die Wirkung ist individuell verschieden. Nach Alkoholkonsum darf nicht gefahren werden; plane die Heimfahrt vorab ohne eigenes Fahrzeug.
Regeln für die Umsetzung
- Im Voraus planen: Kein spontanes Trinken. Lege Wochen vorher fest, wann der Anlass ist, welche Getränke und Mengen vorgesehen sind und wie du sicher nach Hause kommst.
- Dokumentieren: Führe ein lückenloses Trinktagebuch mit geplanten und tatsächlichen Anlässen sowie den alkoholfreien Zeiten dazwischen.
- Trinken und Fahren trennen: Das eigene Fahrzeug bleibt am Trinkanlass stehen. Organisiere eine sichere Heimfahrt, bevor du losgehst.
- Kontrolle statt Gewöhnung: Das Konzept soll Selbstbeobachtung und verlässliche Kontrolle fördern. Trinkmengen werden nicht gesteigert; Pausen und geringe Mengen sollen einer zunehmenden Toleranzentwicklung entgegenwirken.
Für eine nachvollziehbare Erprobung sollte das geplante Konzept mindestens sechs Monate vor der vorgesehenen MPU bewusst umgesetzt und im Alltag stabil erprobt werden. Die konkrete Ausgestaltung und die erforderlichen Belege sollten mit fachkundiger Beratung und der Fragestellung des Einzelfalls abgestimmt werden.
Was wird bei der Begutachtung betrachtet?
- Wie sah das frühere Trinkverhalten aus und welche Rolle spielte Alkohol bei der Verkehrsauffälligkeit?
- Welche Auslöser und Risikosituationen wurden erkannt?
- Welche konkreten Regeln und Schutzmaßnahmen gelten heute, auch bei Feiern, Stress und Gruppendruck?
- Wie wird verhindert, dass nach Alkoholkonsum ein Fahrzeug geführt wird?
- Ist die Veränderung über längere Zeit stabil und durch passende Befunde beziehungsweise Nachweise gestützt?
Nachweise und Laborbefunde
Je nach Hypothese und Vorgehen können Alkoholmarker, zum Beispiel Phosphatidylethanol (PEth), in die Beurteilung einbezogen werden. Ein Laborwert wird dabei im Zusammenhang mit Verlauf, Trinkangaben und übriger Befundlage interpretiert. Welche Untersuchungen und Grenzwerte gelten, richtet sich nach den aktuellen Beurteilungskriterien und dem konkreten Kontrollprogramm.
Wann sollte Abstinenz geprüft werden?
Wenn eine Abhängigkeit diagnostiziert wurde oder sich kontrolliertes Trinken nicht glaubhaft und dauerhaft umsetzen lässt, ist ein Abstinenzziel regelmäßig der erforderliche Weg. Auch die Aktenlage, frühere Rückfälle und zusätzliche Risiken können dafür sprechen. Vor dem Start eines Nachweisprogramms sollte geklärt werden, welches Ziel zur eigenen Fragestellung passt.